Gastaufnahmevertrag
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Gültig für Direktbuchungen beim Gastgeber
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelungen. Unterkunftsvermietung bzw. Unterkunftsreservierungen beruhen auf den Bestimmungen des befristeten Mietvertrages (BGB) und sind verbindlich. Zusätzlich sind die in ständiger Rechtsprechung bestätigten Richtwerte des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) zu beachten. Im Einzelfall ergeben sich daraus folgende Rechte und Pflichten:
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen sobald das Quartier bestellt oder zugesagt ist oder, falls eine schriftliche Zusage (Bestätigung) aus Zeitgründen nicht möglich war, bereitgestellt worden ist. Schriftform ist nicht erforderlich. Eine telefonische Bestellung reicht aus. Aus Beweisgründen ist es jedoch ratsam, eine schriftliche Bestellung aufzugeben oder zumindest auf eine schriftliche Bestätigung zu bestehen.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertragen verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
- Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers Schadensersatz zu leisten. Das können z.B. Kosten für ein Taxi zu einer Ersatzunterkunft und die Differenz zu einem dort höheren Unterkunftspreis sein. Der Gast ist nicht verpflichtet in einer niedrigeren Kategorie zu nächtigen.
- Der Gast ist verpflichtet bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Die für Sie geltenden Stornobedingungen und eventuelle Abweichungen von der obigen Regel sind direkt mit der entsprechenden Gemeinde oder dem Gastgeber zu klären.
- Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vermietung des Quartiers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
- Gerichtsstand ist in der Regel der Ort der Unterkunft, da auch im Falle einer Nichtinanspruchnahme des Zimmers die Leistungen aus dem Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind.
- Der Gastgeber hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.
Quartiersuche
Das Gastgeberverzeichnis und die Darstellung der Gastgeber auf der Homepage gibt Ihnen einen Überblick über die Unterkunftsmöglichkeiten in Oberaudorf. Die Reihenfolge der Anzeigen im Gastgeberverzeichnis erfolgt nach Orten, Kategorien, Klassifizierungen und Anzeigengröße und bedingt somit keine Werbung der Qualität der Unterkünfte. Der Eintrag ist freiwillig, so dass es verschiedene Gastgeber gibt, die hier nicht aufgeführt sind. Freimeldungen für einen bestimmten Zeitraum erhalten Sie entweder in der Tourist-Information oder bei den Gastgebern direkt. Auch über unsere Homepage können sie Unterkünfte suchen und teilweise auch gleich online buchen.
Allgemeines
Das Gastgeberverzeichnis und die Darstellung auf unserer Homepage dienen der Absatzförderung und Information. Ein Mietvertrag oder ein Beherbergungsvertrag kommt nur zwischen Ihnen und dem Gastgeber zustande. Aus falschen Angeben oder nicht erfüllten Leistungen kann keine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Ersteller des Gastgeberverzeichnisses abgeleitet werden. Alle Eintragungen im Gastgeberverzeichnis beruhen auf den Angaben der einzelnen Gastgeber. Die Verantwortung für Inhalte der Bilder- und Textanzeigen trägt der Gastgeber. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Gastgeber schriftlich bestätigt worden sind. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Preise für Zimmer
Die angegebenen Zimmerpreise gelten pro Person bei einem Aufenthalt von 3 Tagen. Der Endpreis beinhaltet die Übernachtung, Frühstück, Nebenangaben wie Steuern, Endreinigung, Strom und Heizung. Der Kurbeitrag ist exklusive.
Preise für Ferienwohnungen
Die angegebenen Preise bei Ferienwohnungen gelten pro Nacht bei einer Belegung mit 2 Personen. Im Preiskasten vom Gastgeberverzeichnis ist angegeben, wie viel jede weitere Person kostet. Ist dies nicht der Fall, dann gilt der Preis auch bei mehr als 2 Personen. Der Endpreis beinhaltet die Übernachtung, Nebenabgaben wie Steuern, Endreinigung, Strom, Heizung, Bettwäsche und Handtücher. Der Kurbeitrag ist exklusive.
Anmeldungen
Nach dem Bundesmeldegesetz müssen Sie sich innerhalb von 24 Stunden mittels des Meldeformulars bei der Tourist-Information Oberaudorf anmelden. Dies übernimmt in der Regel Ihr Gastgeber für Sie.
Stornogebühren
Bitte berücksichtigen Sie im Falle einer Stornierung folgende geltende Stornogebühren, falls nicht anders vom Gastgeber angeboten (Irrtum und Änderungen vorbehalten):
- Bei Ferienwohnungen: Kostenlose Stornierung bis 30 Tage vor Anreise, danach 90% der Buchungssumme
- Bei Zimmern: Kostenlose Stornierung bis 30 Tage vor Anreise, danach 80% der Buchungssumme